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Ratgeber · Recht & Genehmigung

Bauzaunwerbung:Genehmigung.

Ob Sie für Werbung am Bauzaun eine Genehmigung brauchen, hängt von Ort, Größe und Dauer ab — und von der Frage, ob die Werbung mit der Baustelle zu tun hat. Hier die Punkte, die in der Praxis entscheiden.

RatgeberGenehmigung

Der entscheidende Unterschied

Rechtlich wird unterschieden zwischen Werbung, die auf das Bauvorhaben selbst hinweist, und Fremdwerbung. Der Hinweis auf das eigene Projekt — den Bauträger, die beteiligten Firmen, das entstehende Objekt — wird in vielen Kommunen großzügiger behandelt als Werbung für ein Produkt, das mit der Baustelle nichts zu tun hat.

Sobald Fremdwerbung ins Spiel kommt, gilt sie in der Regel als eigenständige Werbeanlage — und die ist je nach Landesbauordnung und örtlicher Satzung genehmigungspflichtig.

Was die Kommunen unterschiedlich regeln

Es gibt keine bundesweit einheitliche Regel. Die Landesbauordnungen weichen voneinander ab, und viele Städte haben zusätzlich eigene Werbeanlagensatzungen oder Gestaltungssatzungen — besonders in Innenstädten, Sanierungsgebieten und in der Nähe denkmalgeschützter Gebäude.

Dazu kommen Sonderfälle: An Bundes- und Landstraßen greifen straßenrechtliche Vorgaben, weil Werbung den Verkehr nicht ablenken darf. In der Nähe von Kreuzungen und Ampeln ist entsprechend weniger möglich.

Was in der Praxis zählt

Drei Punkte entscheiden meistens: die Größe der Fläche, die Dauer der Anbringung und die Sichtbarkeit vom öffentlichen Verkehrsraum aus. Eine kleine Fläche für wenige Wochen auf privatem Grund ist ein anderer Fall als eine dauerhafte, weithin sichtbare Anlage an einer Hauptstraße.

Auch die Zustimmung der Eigentümerseite ist nötig, wenn der Zaun nicht Ihnen gehört — und bei Bauzäunen auf öffentlichem Grund kommt eine Sondernutzungserlaubnis dazu.

Wie wir das für Sie lösen

Wir prüfen vorab, was an Ihrem konkreten Standort gilt, holen die nötigen Genehmigungen ein und stimmen uns mit der Behörde ab. Sie bekommen von uns eine klare Aussage, bevor etwas produziert wird — und keine Rechnung für ein Banner, das am Ende nicht hängen darf.

Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung. Er beschreibt, was uns in der Praxis begegnet. Im Einzelfall entscheidet die zuständige Behörde.

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Fragen & Antworten

Häufige Fragen

Brauche ich immer eine Genehmigung?

Nicht immer. Werbung, die auf das eigene Bauvorhaben hinweist, ist häufig einfacher umzusetzen als Fremdwerbung. Entscheidend sind Größe, Dauer, Standort und die örtliche Satzung — das prüfen wir für Sie.

Wie lange dauert eine Genehmigung?

Das hängt von der Kommune ab und reicht von wenigen Wochen bis zu mehreren Monaten. Planen Sie deshalb Vorlauf ein, gerade bei größeren Anlagen.

Was passiert ohne Genehmigung?

Im besten Fall wird eine nachträgliche Genehmigung verlangt, im schlechteren die Beseitigung angeordnet — dazu kann ein Bußgeld kommen. Es lohnt sich nicht, das zu riskieren.